Kreiszuschüsse zu Maßnahmen der Jugendpflege |
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können Zuschüsse gewährt werden für:
Die Förderung richtet sich nach den Richtlinien des Kreisjugendamtes über die Gewährung von Kreiszuschüssen zu Maßnahmen der Jugendpflege. Bezuschusst werden Maßnahmen der freien Wohlfahrtspflege und der anerkannten Jugendverbände für im gesamten Landkreis wohnende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit täglich 0,80 € pro Tag und Person. Für die Zuschussgewährung benötigen wir:
einen schriftlichen Antrag
Jugendamt |
|
|
|
Dateien: |
| <- Zurück zu: Projekte |
