Mobile Arbeitsmaßnamen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Mobile Arbeitsmaßnamen nach dem Jugendgerichtsgesetz

Mobile Arbeitsmaßnahmen im Rahmen der Jugendgerichtshilfe

Pädagogische Begleitung von Arbeitseinsätzen von jugendlichen Sozialstundenleistern (einzeln oder in Gruppen).

Die zu leistenden Sozialstunden werden hierbei mit Tätigkeiten abgearbeitet, die gemeinnützig sind, dem Allgemeinwohl dienen und den Fähigkeiten der Jugendlichen angemessen sind.

Beispielsweise sind hier zu nennen:

  • Unterstützung bei der Einrichtung oder Renovierung von Jugendtreffs
  • Unterstützung bei Reparaturarbeiten in Kindergärten in Kooperation mit der jeweiligen Einrichtung
  • Unterstützung bei Reparaturarbeiten an Kinderspielplätzen in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde
  • Pausenhofverschönerung in Absprache mit Schulen

Der sinnvolle körperliche Einsatz und die damit erzielten Ergebnisse stärken die praktische und persönliche Handlungskompetenz der Jugendlichen. Ergänzt werden diese Arbeitseinsätze durch gezielte pädagogische Maßnahmen, deren Einsatz sich nach dem Bedarf im Einzelfall entscheidet. Denkbar sind hier Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention, der Identitätsfindung, der Aggressionsbewältigung und auch pädagogische Einheiten zur Steigerung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.

Ziel der Begleitung ist das Bewusstmachen des Fehlverhaltens, die Identifikation von Risikosituationen, in denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit einem weiteren Fehlverhalten zu rechnen ist und die Erarbeitung und Verankerung von alternativen Handlungsweisen in solchen Fällen.

Zudem gilt es, schädigende Handlungsmuster ausfindig zu machen, als solche zu benennen und auch hier nach alternativen Handlungsweisen zu suchen und diese zu verankern.

 

KONTAKT

Oliver Ersing
Amt für Kinder, Jugend und Familie

Jugendhilfe im Strafverfahren
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