Präventives Kurskonzept nach § 13 SGB VIII

Präventives Kurskonzept und soziale Gruppenarbeit nach §13 SGB VIII

Um auf die sich immer ändernden pädagogischen Bedarfslagen an Schulen besser eingehen zu können, hat der Landkreis Konstanz zwei Rahmenkonzeptionen entwickelt:
Präventives Kurskonzept und präventive soziale Gruppenarbeit

Die beiden Angebote nach § 13 SGB VIII stellen ein niederschwelliges Angebot dar und stellen keine einzelfallgesteuerte Hilfe zur Erziehung dar, die durch den sozialen Dienst des Jugendamtes gesteuert werden. Der Zugang erfolgt über die Jugendsozialarbeit an Schulen im Zusammenwirken und unter Beteiligung der Schule (Schulleitung). Dabei wird zwischen dem Angebot einer fest etablierten Gruppe und einem Kurssystem, das bestimmte aktuelle Themen in einem Schul- oder Klassenverband aufgreifen kann, unterschieden.

Beide Angebote zielen darauf ab, bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen durch sozialpädagogische Maßnahmen die soziale Integration und die schulische bzw. berufliche Ausbildung zu fördern. Ebenfalls soll bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblematiken unterstützt werden.

Die beiden Angebote sollen den Schulen im Landkreis Konstanz die Möglichkeiten eröffnen, eigenen Bedarfen entsprechend, ein Angebot mitzugestalten.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Jugendhilfeplanung
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Otto-Blesch Str. 49
78315 Radolfzell
Telefon: 07531 / 800-2329
Fax: 07531 / 800-2399