Jugendschutz
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden; unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür verantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.
Zu folgenden Punkten finden Sie hier nähere Erläuterungen:
- § 72a SGB VIII - Tätigkeitsausschluss für einschlägig vorbestrafte Personen sowie Anleitung zum Abschluss einer solchen Vereinbarung durch die Freien Träger mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
- § 8a SGB VIII - Kindeswohlgefährdung und die Vorgehnsweise bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
- § 6 JArbSchG - behördliche Ausnahmen für die Teilnahme an Veranstaltungen und Vorgehen zum Erhalt einer solchen