Schulmodule
Für Schulen, die aufgrund der Förderrichtlinien des Landkreises keine Förderung von Schulsozialarbeit durch den Landkreis Konstanz erhalten, wird ein Budget für den Einsatz von Sozialpädagogischen Modulen zur Verfügung gestellt. Dabei werden die Schulträger, nicht mehr die Schulen direkt durch das Schulmodulprogramm gefördert.
Das Gesamtbudget für den Schulträger errechnet sich anhand der Anzahl der Klassen (je Klasse 125 EUR) von Grund-, Haupt-, Werkreal- und Förderschulen eines Schulträgers.
Schulträger, die eine Förderung von Schulsozialarbeit vom Amt für Kinder, Jugend und Familie erhalten, oder aufgrund der aktuell geltenden Förderrichtlinien einen Anspruch auf Förderung von Schulsozialarbeit haben, haben im Gegenzug keinen Anspruch auf Förderung durch das Schulmodulprogramm, unabhängig davon, ob der Förderanspruch für Schulsozialarbeit voll ausgeschöpft wird.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Otto-Blesch Str. 51
Telefon: 07531 / 800-2070
Fax: 07531 / 800-2399
kreisjugendreferat@LRAKN.de