Schulmodule
Mit Einführung der Sozialraumorientierten Jugendhilfe hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Konstanz ein Programm zur Unterstützung von Grund-, Haupt-, Werkreal- und Förderschulen aufgelegt.
Hierbei wurde den Schulen, die keine Förderung von Schulsozialarbeit durch den Landkreis Konstanz erhielten, ein Budget für den Einsatz von Sozialpädagogischen Modulen zur Verfügung gestellt.
Mit der Änderung der Förderrichtlinien für Schulsozialarbeit und dem Auslaufen der Übergangsfrist ist auch eine Änderung in den Förderrichtlinien für Schulmodule notwendig geworden.
Künftig werden die Schulträger, nicht mehr die Schulen direkt durch das Schulmodulprogramm gefördert.
Das Budget für den Schulträger errechnet sich anhand der Anzahl der Klassen von Grund-, Haupt-, Werkreal- und Förderschulen eines Schulträgers.
Schulträger, die eine Förderung von Schulsozialarbeit vom Amt für Kinder, Jugend und Familie erhalten, oder aufgrund der aktuell geltenden Förderrichtlinien einen Anspruch auf Förderung von Schulsozialarbeit haben, haben im Gegenzug keinen Anspruch auf Förderung durch das Schulmodulprogramm, unabhängig davon, ob der Förderanspruch für Schulsozialarbeit voll ausgeschöpft wird.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Otto-Blesch Str. 51
Telefon: 07531 / 800-2070
Fax: 07531 / 800-2399
kreisjugendreferat@LRAKN.de